Einreise

Für die Einreise nach Montenegro besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Der Reisepass muss mindestens für die geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Da ein visumsfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen zulässig ist, gehen die montenegrinischen Grenzbehörden erfahrungsgemäß davon aus, dass auch die Gültigkeitsdauer des Reisepasses mindestens 90 Tage betragen muss.

Die Einreise mit einem deutschen Bundespersonalausweis ist ebenfalls grundsätzlich möglich. Hierbei wird an der Grenze ein kostenloser touristischer Passierschein („Turistička Propusnica“ ausgestellt. Er berechtigt zum Aufenthalt in Montenegro von bis zu 30 Tagen. Um bürokratischen Aufwand an der Grenze zu vermeiden, ist aber in jedem Fall eine Einreise mit Reisepass vorzuziehen. Der Kinderausweis wird zur Einreise nach Montenegro uneingeschränkt anerkannt. 

EU-Staatsangehörige

EU-Staatsangehörige brauchen nur einen gültigen Reisepass.

Mehr über die Visaerteilung erfahren Sie hier. Staatsangehörige der Bundesrepublik Österreich, des Königreichs Belgien, der Republik Griechenland, des Königreichs Dänemark, der Republik Estland, der Republik Italien, der Republik Irland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, des Großherzogtums Luxemburg, der Republik Malta, der Republik Ungarn, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, der Französischen Republik, des Königreichs der Niederlande, der Tschechischen Republik, des Königreichs Spanien, des Königreichs Schweden und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können mit einem gültigen Reisepass nach Montenegro ein- und durchreisen und sich bis zu 90 Tage in im Land aufhalten. 

Andere Staatsangehörige und Diplomaten

Staatsangehörige Andorras, Australiens, Israels, der Republik Island, Kanadas, der Republik Korea, Liechtensteins, des Fürstentums Monaco, des Königreichs Norwegen, Neuseelands, der Republik San Marino, der Republik Singapur, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Vertreter des Vatikan können mit einem gültigen Reisepass nach Montenegro ein- und durchreisen und sich bis zu 90 Tage in im Land aufhalten.

Staatsangehörige der Republik Albanien, der Russischen Föderation und der Republik der Ukraine können mit einen gültigen Reisepass ohne Visum, aber mit einer Einreiseerlaubnis für Touristen individuell oder in Reisgruppen nach Montenegro ein- oder durchreisen. Die Einreiseerlaubnis für Touristen wird von den für die Grenzkontrollen zuständigen Stellen gebührenfrei für eine Dauer von 30 Tagen ausgegeben.

Für Staatsangehörige der Republik Serbien gelten für Einreise und Aufenthalt in Montenegro die gleichen Bedingungen wie für montenegrinische Staatsangehörige.

Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, der Republik Mazedonien und der Republik Kroatien können mit einem gültigen Reisepass nach Montenegro ein- oder durchreisen und sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten.

Personen mit Reisedokumenten, die von den Organisationen der Vereinten Nationen oder ihren Sonderorganisationen ausgegeben worden sind, können ohne Visum nach Montenegro ein- oder durchreisen und sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten.

Angehörige des Malteserordens, die im Besitz von gültigen Reisedokumenten sind, können ohne Visum nach Montenegro ein- oder durchreisen und sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten.

Personen mit Reisedokumenten für Flüchtlinge, ausgegeben von Vertragsstaaten der Genfer Konvention über die Rechtsstellung von Flüchtlingen aus dem Jahr 1951, Personen mit Reisedokumenten für Staatenlose, ausgegeben von Vertragsstaaten des Internationalen Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 und Personen mit Reisedokumenten für Fremde, beziehungsweise mit diesen gleichwertigen Reisedokumenten, können nach Montenegro ein- oder durchreisen und sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten, wenn das Reisedokument ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis enthält.

Aufgrund übernommener bilateraler Verträge über den Visumsverzicht bei Diplomaten- oder Dienstpässsen oder Abkommen über Pässe mit dem Eintrag „geschäftlich“ oder über die Reisebedingungen für Angehörige eines Staates, können Staatsangehörige dieser Staaten gemäß dieser Abkommen nach Montenegro ein- und durchreisen und sich im Land aufhalten.

Staatsangehörige der Republik Albanien, der Russischen Föderation und der Republik der Ukraine, die über eine Aufenthaltserlaubnis für Mitgliedsländer der Europäischen Union und andere Mitgliedsländer des Schengener Abkommens und der Schweizerischen Eidgenossenschaft verfügen, können innerhalb von fünf Tagen nach Einreise durch Montenegro reisen.

Personen mit gültigen Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlichen Reisepässen, die sich gemäß des ehemaligen diplomatischen Protokolls des Außenministeriums von Serbien und Montenegro oder des Außenministeriums der Republik Montenegro akkreditiert haben, oder deren Reisepass einen Stempel des ehemaligen Außenministeriums von Serbien und Montenegro trägt oder denen ein besonderer Personalausweis ausgestellt wurde, können nach Montenegro ohne Visum einreisen. 

Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen nach Montenegro ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge ab dem Gegenwert von 2.000,- Euro sind bei der Einreise unbedingt anzumelden, und der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet. Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Montenegro vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.

Weiterhin bestehen in Montenegro für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr: • Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%) • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak) • Parfum oder Eau de Toilette (50 Gramm)